Verschärfte Regeln für Alkoholwerbung

Die Richtlinien für Alkoholwerbung in Deutschland werden verschärft. Wie der deutsche Werberat mitteilt, haben sich Alkoholwirtschaft, Handel, Agenturen und Medien darauf geeinigt, die freiwilligen Verhaltensregeln für alkoholhaltige Getränke neuerlich zu erweitern.

Damit will die Werbebranche nach eigenen Aussagen einen Schritt auf die Kritiker der Werbeselbstkontrolle zugehen. "Die Richtlinien für Alkoholwerbung sind weltweit ganz unterschiedlich. Deutschland zählt aber eher zu den liberaleren Ländern", sagt Volker Nickel, Sprecher des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW). Das sei deshalb gut, weil sich gezeigt habe, dass Werbeverbote kein Missbrauchsverhalten steuern können.

Das für alle Kommunikationsinstrumente der Alkoholwirtschaft wirksame Regelwerk umfasst künftig neun verschiedene Themenfelder. Im Vordergrund der Erweiterung stehen der Kinder- und Jugendschutz. In Zukunft gilt, dass die Marktkommunikation nicht zu missbräuchlichem Alkoholkonsum auffordern und keine trinkenden Minderjährigen, Leistungssportler, Fahrzeuglenker oder Personen aus dem Heilgewerbe zeigen soll. Zudem soll nicht in Medien für Alkohol geworben werden, deren redaktioneller Inhalt sich in erster Linie an Jugendliche richtet. Außerdem darf hoher Alkoholgehalt nicht in besonderer Form herausgestellt und keine Wirkung suggeriert werden, die auf die Beseitigung oder Überwindung psychosozialer Konflikte und der physischen Leistungsfähigkeit hindeuten würde.

"Wir sind freiwillig noch einen Schritt weitergegangen. Vertreter aus allen Bereichen - Wirtschaft, Handel, Werbung und Medien - tragen gemeinsam die Verhaltensregeln. Damit ist allerdings auch die Decke erreicht und weitere Zugeständnisse aus heutiger Sicht nicht denkbar", sagt Nickel gegenüber pressetext. Die Selbstkontrolle solle nicht zur Selbstzensur führen. Die Bestimmungen treten mit 1. April dieses Jahres in Kraft. Verstöße können direkt an den Werberat gemeldet werden. "Es kommt allerdings sehr selten vor, dass die Regeln missachtet werden", betont Nickel. Wenn es dazu komme, handle es sich meist um sehr strittige Fälle, die dann eingehend im Werberat diskutiert würden.

Mit dem neuen Regelwerk soll noch einmal deutlicher die Verantwortung vor allem gegenüber Kindern und Jugendlichen hervorgehoben werden. So müssen beispielsweise Personen, die als Werbeträger für Alkohol herangezogen werden, mindestens junge Erwachsene sein - auch vom optischen Eindruck her. Weiters soll Alkohol keinesfalls über Trikotwerbung bei Kinder- und Jugendmannschaften vermarktet werden und auch keine Sponsoringaktivitäten stattfinden, die in direktem Zusammenhang mit Minderjährigen stehen.

Artikel vom 19. Februar 2009

 

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