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Im Alkoholgesetz werden die Herstellung, der Vertrieb, der Erwerb und die Konsumation alkoholhaltiger Getränke geregelt.
Das erste Alkoholgesetz stammt von 1887. In erster Linie wurde die Produktion von Kartoffelschnaps geregelt. Erst ab 1932 wurden alle gebrannten Wasser im Alkoholgesetz berücksichtigt. Zusätzlich wurde ab 1949 die alkoholfreie Verwertung von Obst und Kartoffeln gefördert.
1997 wurde das Alkoholgesetz einer weiteren grundlegenden Revision unterzogen. Der Markt wurde liberalisiert und der Einheitssteuersatz wurde eingeführt. Weiters wurde für das Schweizer Gewerbe Erleichterungen in der Produktion erlassen. Die alkoholfreie Obst- und Kartoffelverwertung wurde neu in die Agrarpolitik integriert.
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